Im Rahmen der Aktion "Recht auf Leben" lancierten wir eine
Motivation
Landtagsdiskussion
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NEU: Staatsgerichtshofentscheid
Motivation
Mit diesem Vorhaben wollen wir auf die gegenwärtige Klimaproblematik aufmerksam machen und die Politik endlich zum Handeln zwingen. Die Natur und das Klima lässt sich, im Gegensatz zu vielen Menschen, von politischem Gerede nicht beeindrucken. Hier helfen nur konkrete Massnahmen. Solche sind, sobald es um die Umwelt geht, leider kaum populär und werden so lang als möglich hinausgezögert. Dies kann jedoch nicht wieder zu korrigierende Folgen haben. Im Umweltbereich sind vorkehrende Massnahmen auch finanziell viel günstiger als wenn aufgrund verpasster Prävention Schäden repariert werden müssen (vgl. z.B. Hochwasserschäden). So ist es also auch aus finanziellen Gründen, und nicht nur für "Grüne", wichtig, im Klimaschutz endlich aktiv zu werden und dem gegenwärtigen Trend entgegenzuwirken...

Die eingereichte Initiative wurde am Mittwoch, den 15.9.04 im Landtag geprüft. Von Prof. Dr. iur. Anne Peters der Juristischen Fakultät der Universität Basel wurde ein Gutachten zur Völkerrechtskonformität der Initiative erstellt. Die von der Regierung erhaltene Stellungnahme wurde von Prof. Dr. iur. Giovanni Biaggini der Uni Zürich begutachtet.
Initiativtext (pdf, 20kB)
Völkerrechtliches Gutachten, Prof. Dr. iur. Peters (pdf 138kB)
Zur Verfassungsmässigkeit der Volksinitiative "Klimaschutzgesetz", Prof. Dr. iur. Giovanni Biaggini (pdf 117kB)
Staatsgerichtshof-Entscheid ("pdf", 600kB)
Diskussion in Landeszeitungen
Forumsbeitrag der stimme vom 30.6.2005 ("pdf", 70kB)
Reaktion des Fürsten Hans Adam II. ("pdf", 67kB)
Nachstehend ist die gesamte Diskussion des Landtags vom 15.9.04 als mp3 Dateien verfügbar. Zunächst wurden von einigen Abgeordneten Voten zur Initiative abgegeben. Regierungsrat Alois Ospelt präsentierte die Stellungnahme zum Antrag der Regierung, welche die Initiative für nichtig zu erklären empfahl. Vor der abschliessenden Verlesung des Antrages folgte noch eine längere Diskussion über einen fehlenden Bedeckungsvorschlag, der die finanziellen Auswirkungen der eingereichten Initiative behandeln sollte. Die folgenden Audio Dateien sind dem Gesprächsverlauf im Landtag folgend aufgelistet.
| Redner | Bemerkung | smil-Stream (Quicktime oder RealOne Player) | Download (mp3 speichern) |
| Klaus Wanger (FBP) | Einführung | anhören | speichern |
| Helmut Bühler (FBP) | Votum | anhören | speichern |
| Alexander Marxer (VU) | Votum | anhören | speichern |
| Paul Vogt (FL) | Votum | anhören | speichern |
| Peter Wolff (VU) | Votum | anhören | speichern |
| Dorothee Laternser (VU) | Votum | anhören | speichern |
| Alois Beck (FBP) | Votum | anhören | speichern |
| Paul Vogt(FL) | Reaktion auf Vogt | anhören | speichern |
| Regierungsrat Alois Ospelt (FBP) | Stellungnahme der Regierung | anhören | speichern |
| Alois Beck (FBP), Paul Vogt (FL), Alois Ospelt (FBP), Peter Wolff (VU) | Diskussion über Bedeckungsvorschlag | anhören | speichern |
| - | Antrag der Regierung | anhören | speichern |
Nachdem der Landtag in der Sitzung vom 15.9.2004 die Gesetzesinitiative "Klimaschutzgesetz" für nichtig erklärte, beschloss die "stimme" beim Staatsgerichtshof eine Beschwerde einzureichen.
Am 9. Mai 2005 tagte der Staatsgerichtshof und lehnte die Beschwerde ab.
Das Urteil des Staatsgerichtshofes zeigt zunächst den Sachverhalt, diskutiert anschliessend die von der Regierung als verfassungswidrig bezeichneten Inhalte der Initiative und schliesst mit der Begründung der Ablehnung der Beschwerde.
Die drei von der Regierung beanstandeten Absätze bezeichnete der Staatsgerichtshof als NICHT verfassungswidrig.
Das gesamte Urteil ist als "pdf"-Datei verfügbar. Die Stellungnahme der stimme ist im Forumsbeitrag vom 30.6.2005 nachzulesen. Unter Dokumente sind weitere Reaktionen aus den Landeszeitungen aufgeführt.